Maskenpflicht im Freien am ZOB Grünestraße und am Schülerbusbahnhof Albert-Schweitzer-Straße ab 03.12.2020
Die Stadt Plettenberg hat im Wege einer Allgemeinverfügung das ihr im Rahmen des § 3 Absatz 2 Ziffer 8 der Coronaschutzverordnung zustehende Ermessen zur Festlegung der Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske über die Bestimmungen der CoronaSchVO hinaus ausgeübt und für die – in Bezug auf die räumlich beengten Platzverhältnisse – stark frequentierten Bereiche des ZOBs Grünestraße und des Schulbushofes an der Albert-Schweitzer-Straße 2 eine entsprechende Pflicht der Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet.
Die Allgemeinverfügung wurde am 02.12.2020 im Amtsblatt des Märkischen Kreises veröffentlicht; die Maskenpflicht an den beiden Busbahnhöfen gilt somit ab dem 03.12.2020 und kann unter “Coronavirus” und “Rechtsvorschriften” eingesehen werden; ebenfalls ist sie über folgenden Link einsehbar:
Es erfolgen stichprobenhafte Kontrollen. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Wir bitten – da die Infektionszahlen zur Zeit sehr hoch sind und derzeit täglich hunderte Menschen am Coronavirus versterben – um solidarische Einhaltung der Regeln
Veröffentlichung auf der Seite der Stadt Plettenberg : http://www.plettenberg.de/aktuelles/news-detailansicht/news/maskenpflicht-im-freien-im-zob-gruenestrasse-und-am-schuelerbusbahnhof-albert-schweitzer-strasse-ab/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=2182a7db8ec31e373e9bced139f52203